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From the magazine SJZ-RSJ 13/2016 | p. 337-338 The following page is 337

Urteil 6B_288/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Strafrecht

Auch wenn Betäubungsmittel als Heilmittel verwendet werden, sind auf deren Verschreibung die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes anwendbar. Um das Risiko einer unbegründeten…

[…]