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From the magazine SJZ-RSJ 24/2015 | p. 603-608 The following page is 603

Entwicklungen im Staatsrecht / Le point sur le droit constitutionnel

I. Einleitung

Dieser Artikel informiert in knapper Form und ohne Anspruch auf Vollständigkeit über ausgewählte Entwicklungen im Staatsrecht zwischen Herbst 2014 und Herbst 2015.

II. Rechtsetzung

A. Verfassungsrecht

In der Abstimmung vom 14. Juni 2015 wurde die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) angenommen.1 Neu können so viele Eizellen ausserhalb des menschlichen Körpers entwickelt werden, «als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind»2, d.h. mehr, als der betroffenen Frau «sofort eingepflanzt werden können»3. Diese Anpassung war erforderlich, um eine erfolgsversprechende Durchführung der neu zulässigen Präimplantationsdiagnostik zu ermöglichen.4 Mit der Annahme dieser Verfassungsänderung hat sich das Volk für den in den parlamentarischen Beratungen gefundenen Kompromiss zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Kinderwunsch von Paaren, welche auf natürlichem Weg keine…

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