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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2015 | p. 419-422 The following page is 419

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht / Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

I. Urheberrecht

Gemäss dem Schweizer URG ist es zulässig, dass zum Eigengebrauch berechtigte Personen Kopien von einzelnen Zeitschriftenartikeln durch einen Dritten wie eine Universitätsbibliothek herstellen lassen1. Eine auf diese Weise hergestellte Kopie darf dem Besteller auch zugesandt werden; das Zusenden stellt keine urheberrechtsrelevante Handlung dar2. Die Gesetzesbestimmung, wonach im Rahmen des Eigengebrauchs ein im Handel erhältliches Werkexemplar nicht vollständig oder weitgehend vollständig vervielfältigt werden darf3, ist dahin gehend zu verstehen, dass der Eigengebrauchsberechtigte das ihm vorliegende Aus der ZeitschriftSJZ-RSJ 16-17/2015 | S. 419-422 Es folgt Seite № 420Werkexemplar nur ausschnittweise kopieren darf, ohne dass er abklären muss, ob das Werk noch in anderen Formen im Handel erhältlich ist4, d.h., das ausschnittweise Vervielfältigen bleibt zulässig, auch wenn der Rechteinhaber das Werk in genau diesen Ausschnitten im Handel vertreibt. Es ist daher einer…

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