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From the magazine SJZ-RSJ 2/2015 | p. 35-41 The following page is 35

Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage*

I. Zivilprozessrecht

A. Gesetzgebung

Am 17. Oktober 2014 lief die vom Bundesrat am 25. Juni 2014 eröffnete Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) ab1. Diese Vorlagen sehen u.a. diverse Formen kollektiver Rechtsdurchsetzung (Verbandsklage und Gruppenvergleichsverfahren), die Stärkung der Ombudsstelle sowie alternativ die Einführung einer Schiedsgerichtslösung oder eines Prozesskostenfonds zur Prozessfinanzierung vor.

B. Rechtsprechung

1. Klagebewilligung

Die Klagebewilligung ist ungültig, wenn an der Schlichtungsverhandlung – neben dem Anwalt – für eine juristische Person als Klägerin nur ein Mitarbeiter erscheint, der die juristische Person nicht gültig vertreten kann. Im Verfahren vor Gericht fehlt es deshalb an einer Prozessvoraussetzung, weshalb das Gericht auf die Klage nicht eintreten darf2.

2. Fälschliche Anrufung der Schlichtungsbehörde

Wird in Handelsgerichtskantonen zu Unrecht die…

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