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Sachenrecht

Literatur

ZGB OR

Seit der Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuchs (1912) erscheinen alle zwei Jahre jeweils zum Semesterbeginn im Herbst die bewährten Textausgaben von «Gauch/Stöckli» zum ZGB und OR. Im September 2022 sind diese in der 54. Auflage erschienen. Diese besteht je aus einem separaten Teilband zum Zivilgesetzbuch (blauer Einband) und zum Obligationenrecht (gelber Einband) sowie aus einem Gesamtband ZGB/OR …
Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli
SJZ-RSJ 23/2022 | S. 1178

Die Rechtsfigur der «natürlichen Publizität»

Der gute Glaube eines Dritterwerbers in das Grundbuch kann gemäss Rechtsprechung durch «natürliche Publizität», die darin besteht, dass der Rechtsbestand im physischen Zustand der Liegenschaft nach aussen sichtbar in Erscheinung tritt, zerstört werden. Infolgedessen kann sich ein Käufer nicht auf seinen guten Glauben berufen und hat sich alles entgegenhalten zu lassen, was sich aus der nach…

Entwicklungen im Sachenrecht und Bodenrecht | Le point sur les droits réels et le droit foncier

Am 9. Juni 2015 reichte Nationalrat Feller (FDP/VD) die Motion Nr. 15.3531 mit folgendem Wortlaut ein: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen zu lockern, unter denen sich Eigentümerinnen und Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Art. 926 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen, insbesondere die Fristen.»1
Literatur

Die Grundeigentumsverhältnisse im Konkubinat

Fragen rund um das sog. «Konkubinat» sind nicht neu, aber dennoch aktuell und von erheblicher praktischer Bedeutung. Ungefähr ein Fünftel aller Paare lebt in der Schweiz – so unterstreicht der Autor auch basierend auf den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik – in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, weshalb eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Fragen, wie nichteheliche…
Prof. Stephanie Hrubesch-Millauer
SJZ-RSJ 5/2021 | S. 262

Die Realobligation

Im praktischen Rechtsalltag gibt es zahlreiche Rechtsverhältnisse, die sich nicht ausschliesslich entweder dem Obligationenrecht oder dem Sachenrecht zuordnen lassen. Die juristische Doktrin hat sich dieser Problematik angenommen und dazu beigetragen, dass ein Rechtsverhältnis, welches sowohl schuldrechtliche als auch dingliche Ausprägungen aufweist, als «Realobligation» qualifiziert wird. Viele…
Philipp Eberhard MLaw
SJZ-RSJ 21/2021 | S. 1003

Aargau, Handelsgericht, 2. Kammer (HSU.2019.14) 4.3.2019

Art. 672 Abs. 1, Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 und 839 Abs. 2 ZGB. Trotz fehlender vertraglicher Beziehung rechtfertigt es sich – analog zum Bauhandwerkerpfandrecht –, ein grundpfandrechtliches Sicherungsrecht zu gewähren, sofern die Grundstückeigentümerin zum Zeitpunkt des Materialverbaus mit der Bautätigkeit einverstanden gewesen ist und das Eigentum am Grundstück auf die die Ersatzforderung geltend…

Entwicklungen im Sachen­recht und Boden­recht / Le point sur les droits réels et le droit foncier

Nationalrat (heute Ständerat) Andrea Caroni (FDP/AR) hat am 25. September 2014 das Postulat Nr. 14.3832 eingereicht, wonach er den Bundesrat beauftragte, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, inwiefern im Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) 50 Jahre seit der Einführung Anpassungsbedarf besteht. Dieses Postulat wurde am 14. September 2016 im Nationalrat angenommen.

Die zivil­rechtliche Einordnung von Zahlungs-Token wie dem Bitcoin als «Register­wertdaten» und deren Aussonder­barkeit im Konkurs de lege lata und de lege ferenda

Die Distrubuted-Ledger-Technologie hat sich innert kurzer Zeit derart etabliert, dass sich der Gesetzgeber aufgrund der zahlreichen sich stellenden Rechtsfragen gezwungen sieht, diverse Gesetze anzupassen. Kryptowährungen bzw. Zahlungs-Token wie Bitcoins basieren auf der DL-Technologie. Unter anderem müssen die zivilrechtliche Qualifikation von Zahlungs-Token und deren Behandlung im Konkurs in…

Ehevertrag – Regelungs­möglichkeiten und Grenzen

Der Beitrag befasst sich mit den Regelungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und analysiert insbesondere die Verbindlichkeit von (antizipierten) Scheidungsvereinbarungen; dies auch im Lichte der jüngsten Bundesgerichtsentscheidung. Überdies wird gestützt auf die Analyse der Ehegattengesellschaft geprüft, ob diese ein für Ehegatten praktikables Planungsinstrument darstellen könnte.
Dr. iur. Philip R. Bornhauser
SJZ-RSJ 15/2020 | S. 515