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Dr. Hans Schmid

Toutes les contributions

La bibliographie

Die religiöse und ethische Neutralität des Staates

Einleitend schreibt der Autor: Neutral sein heisst allgemein unparteiisch sein, keiner Interessengruppe oder Konfliktpartei angehören. Neutralität in ethischer und religiöser Hinsicht hat folglich den Sinn, dass der Staat in Fragen des religiösen Glaubens und umfassender Lebensmodelle nicht auf der Seite einer Religion oder Lehre steht. Er soll in diesen Belangen nicht Partei für bestimmte…
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Juristische Methodenlehre

Die juristische Methodenlehre ist, wie Prof. em. Dr. Dres. h.c. Kramer schreibt, als Lehre von der Methode der Rechtsanwendung zu verstehen, also die Lehre von den Regeln, die der Richter bei der Ermittlung des Sinnes von Rechtsnormen zu beachten hat. Das Geschäft der Richter enthält immer – auch im Fall einfacher Normkonkretisierung – Elemente der produktiven, schöpferischen Rechtsgewinnung …
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 14/2017 | p. 354
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Rechtlicher Rahmen für die Geschäftslastbewirtschaftung in der schweizerischen Justiz

Müller, Andreas: Rechtlicher Rahmen für die Geschäftslastbewirtschaftung in der schweizerischen Justiz. Stand – Vergleich – Folgerungen. Schriftenreihe zur Justizforschung Bd. 8. 335 S. (Bern 2016. Stämpfli Verlag AG) Kart., CHF 82.00.
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Konfessionelle Grabfelder auf öffentlichen Friedhöfen

Art. 53 Abs. 2 der Bundesverfassung von 1874 bestimmte: «Die Verfügung über die Begräbnisplätze steht den bürgerlichen Behörden zu. Sie haben dafür zu sorgen, dass jeder Verstorbene schicklich beerdigt werden kann.» Die neue Verfassung von 1999 enthält diese Norm nicht mehr, sondern Art. 7 BV sagt: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Da diese Würde auch die…
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Kommentierte Musterklagen

Die fünf Bände mit kommentierten Musterklagen (zum Vertrags- und zum Haftpflichtrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Geistigen Eigentum, zum Erb- und zum Sachenrecht, zum Familienrecht, zur Zwangsvollstreckung und zu den Rechtsmitteln) sind in der juristischen Literatur ein Novum, das in überzeugender Weise der prozessualen und materiellen Prozessführung dient. Aus Band I und II soll je ein…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 10/2017 | p. 250
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Bibliographie des staatlichen Religionsrechts und Staatskirchenrechts der Schweiz

Das schweizerische Religions- und Staatskirchenrecht ist eine nach wie vor wichtige und immer wieder auch diskutierte Materie. Vorab gilt die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 49 BV), weshalb die zahlreichen Religionsgemeinschaften untereinander und mit dem Staat in aller Regel friedlich koexistieren. Irgendwie müssen sich jedoch diese Gemeinschaften organisieren, sei es auf privatrechtlicher…

Privatgutachten im Zivilprozess

Gemäss Art. 182 des Vorentwurfs der Schweiz. Zivilprozessordnung hätte jede Partei als Beweismittel ein Privatgutachten einreichen können. Nach durchgeführter Vernehmlassung fand diese Bestimmung jedoch keinen Platz in der ZPO.1 Zwar werden in der Praxis von den Parteien eingereichte Privatgutachten zugelassen, aber nicht als Beweismittel behandelt; sie haben nach bundesgerichtlicher…
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Handkommentar zum Schweizer Privatrecht

Im Jahr 2007 veröffentlichte der Schulthess Verlag zum 100-Jahr-Jubiläum des ZGB den «Handkommentar zum Schweizer Privatrecht» in einem schwergewichtigen Foliant. Bereits 2010 erschien aber dieser Handkommentar in einer inhaltlich unveränderten Sonderausgabe in 9 Bänden in den Ausmassen 12×18 cm. Eine 2. Auflage folgte 2012 (100 Jahre nach Inkrafttreten von ZGB/OR) und jetzt – 2016 – bereits in 3…
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Das Beweisrecht der ZPO

Die Beweisführung ist zentraler Bestandteil eines jeden Prozesses und fordert das Gericht, die Parteien und die involvierten Dritten: Die Parteien haben sich zu überlegen, was sie behaupten bzw. bestreiten und wie sie ihre Behauptungen oder Bestreitungen beweisen wollen; das Gericht hat gestützt auf die Vorbringen der Parteien mit einer Beweisverfügung das Beweisverfahren zu organisieren, d.h…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 18/2016 | p. 438
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Kommentar ZPO

Unter dem Titel «Navigator» publiziert Orell Füssli eine beliebte Kommentar-Reihe, darunter den hier vorzustellenden ZPO-Kommentar, welcher in zweiter Auflage von 24 in Advokatur und Rechtsprechung tätigen Autorinnen und Autoren vor allem gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung aktualisiert worden ist. Auch die zwei Herausgeberinnen und der Herausgeber sind in Praxis und Wissenschaft…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 14/2016 | p. 368
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Private Zeugenbefragung im Zivilprozess

Die Dissertation zur privaten Zeugenbefragung im Zivilprozess von Stefan Fink befasst sich mit einem in der Praxis relevanten, aber auch umstrittenen Gebiet. Eine gesetzliche oder in der Literatur anerkannte Definition des Begriffes der privaten Zeugenbefragung existiert nicht. In der Sache geht es darum, dass ein Rechtsanwalt einen möglichen Zeugen befragt, sei es mündlich oder schriftlich. Die…
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Zivilrechtliche Ansprüche

Sibylle Hofer, Ordinaria für Rechtsgeschichte und Privatrecht und Vorsteherin des Instituts für Rechtsgeschichte an der Universität Bern, hat mit ihrem Werk «Zivilrechtliche Ansprüche» ein durchaus neuartiges Buch geschaffen. Sie schreibt im Vorwort, dass die Auswahl und Prüfung eines konkreten Anspruches den Schwerpunkt einer Falllösung bildet, wobei die herkömmlichen Lehrbücher nicht…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 6/2016 | p. 167

Abschied vom Laienrichtertum im Kanton Zürich

Unlängst hat der Zürcher Kantonsrat eine parlamentarische Initiative des Inhaltes überwiesen, wonach das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (GOG/ZH; LS 211.1) dahin gehend geändert werden soll, dass nur noch als Mitglied eines Bezirksgerichts wählbar ist, wer ein juristisches Studium gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a des Anwaltsgesetzes…
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Droit des professions judiciaires

Das bereits in 3. Auflage erscheinende Droit des professions judiciaires von François Bohnet, Professor an der Universität Neuchâtel, richtet sich in erster Linie an Jus-Studierende, angehende Rechtsanwälte, Notare sowie Gerichtsschreiber und behandelt die rechtlichen Rahmen der Berufe des Anwalts, des Notars und des Richters. Die einzelnen Teile sind für alle drei Berufsfelder nach folgendem…
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Das Stockwerkeigentum

Die auf den 1. Januar 1965 in Kraft getretenen Bestimmungen über das Stockwerkeigentum haben nach nunmehr 50 Jahren ihrer Wirksamkeit eine beeindruckende Erfolgsgeschichte hinter sich. Begründung von Stockwerkeigentum sowie Organisation und Führung einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft sind jedoch komplexe Aufgaben, zu denen sich eine reiche Judikatur und umfangreiche Literatur entwickelt hat. Wer…
Dr. Hans Schmid
SJZ-RSJ 11/2015 | p. 299