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From the magazine SJZ-RSJ 6/2024 | p. 261-261 The following page is 261

Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sowie der Verordnung über die politischen Rechte

Die Vernehmlassung zu Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) sowie der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) läuft bis zum 12. April 2024. Die Revision setzt den Änderungsbedarf im Bereich der politischen Rechte um, auch wenn sich das BPR als stabiles Fundament für die Gewährleistung und Ausübung der politischen Rechte erwiesen hat. Die Vernehmlassungsvorlage sieht in Umsetzung der Motion (20.3419) «Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft» von Ständerat Beat Rieder vor, die Voraussetzungen für die Absage oder Verschiebung einer angesetzten Volksabstimmung gesetzlich zu verankern. Zudem sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sog. Abstimmungsschablonen geschaffen werden, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, ihren Stimmzettel selbständig auszufüllen (Motion [22.3371] «Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates [SPK-N]). Des Weiteren sollen der Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung, die Definition des politischen Wohnsitzes, die Anpassung der Ermittlungs-, Übermittlungs- und Publikationsvorschriften für Abstimmungsergebnisse und die Präzisierung der Entscheidungsregel beim Abstimmungsverfahren mit Volksinitiative und direktem Gegenentwurf (sog. Prozentsummenmodell) verankert werden.