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From the magazine SJZ-RSJ 5/2024 | p. 211-222 The following page is 211

Gerichtsöffentlichkeit bei Videoverhandlungen im Zivilprozess

Ein Beitrag zur Auslegung von Art. 141a Abs. 3 nZPO

Der folgende Beitrag lotet aus, wie künftig die Videoverhandlung öffentlich und die Präsenz-Verhandlung «videoöffentlich» werden kann. Das Zusammenspiel vonArt. 54 ZPO und Art. 141a Abs. 3 nZPO bietet Optionen, die im internationalen Vergleich progressiv sind, sowie eine hohe Flexibilität, die trotz mancher Tücken eine effiziente und rechtssichere Prozessführung ermöglicht. Neben den beiden Polen der «klassischen Saalöffentlichkeit» und der «elektronischen Öffentlichkeit» werden auch Mischformen wie die «elektronische Saalöffentlichkeit» möglich. Das kann dem Öffentlichkeitsprinzip neues Leben einhauchen und der Gerichtsinfrastruktur neue Optionen öffnen.

La présente contribution examine comment l’audience vidéo peut valoir audience publique et l’audience en présentiel devenir «vidéopublique ». L’intéraction entre l’art. 54 CPC et l’art. 141a al. 3 nCPC offre des options qui sont progressistes en comparaison internationale. Elle présente aussi une…

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