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From the magazine SJZ-RSJ 5/2024 | p. 210-210 The following page is 210

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die OECD/G20-Mindest­besteuerung

2023 haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen zugestimmt. Damit erhielt der Bundesrat die Kompetenz, die OECD/G20-Mindestbesteuerung zunächst auf dem Verordnungsweg umzusetzen. Die Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV) sieht dazu eine sog. Ergänzungssteuer vor. Diese wird seit dem 1. Januar 2024 im Inland erhoben, um zu verhindern, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Innerhalb von sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Gesetz vorlegen, das die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) ablöst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.