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From the magazine SJZ-RSJ 1/2024 | p. 5-5 The following page is 5

Erste Massnahmen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes seit Oktober 2023 in Kraft

Das erste Paket der beschlossenen Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Hierbei geht es um Massnahmen, welche keine weitere Konkretisierung auf Verordnungsstufe benötigen und ohne grösseren Aufwand vollzogen werden können. Dies betrifft u.a. die Sanktionierung von Raserdelikten. Sie werden auch künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Führerausweisentzug von zwei Jahren sanktioniert. Für die Gerichte besteht aber neu mehr Ermessensspielraum. Ebenso gibt es neue Regelungen bei den Widerhandlungen mit dem Führerausweis auf Probe sowie Erleichterungen für Blaulichtorganisationen: Neu müssen die Strafbehörden die Strafe bei unverhältnismässigen Verkehrs­re­gel­verletzungen von Lenkenden eines Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- oder Zollfahrzeugs auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten zwingend mildern. Zuletzt gilt neu die Halterhaftung nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Personen.