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From the magazine SJZ-RSJ 18/2023 | p. 905-918 The following page is 905

Sanierung an der Schnittstelle zwischen neuem Aktienrecht und SchKG

Welches Sanierungsinstrument soll der Verwaltungsrat wählen?

Am 1. Januar 2023 trat die Aktienrechtsrevision 2020 in Kraft. In den neuen Art. 725–725c OR wurden Bestimmungen zum aktienrechtlichen Sanierungsrecht erlassen (sog. aussergerichtliche Sanierung). Teils handelt es sich um Neuerungen, teils um Altbekanntes und um Klarstellungen. Das Ziel des Gesetzgebers bestand auch darin, mit den revidierten Bestimmungen zusätzlich die Nachlassstundung des SchKG als gerichtliches Sanierungsverfahren zu stärken und zu fördern. Es stellt sich daher die Frage nach den Handlungspflichten der obersten Unternehmensleitung, nach den Entscheidkriterien, wann welche Verfahren einzuleiten sind und welches inskünftig deren Vor- und Nachteile sind.

Le 1er janvier 2023, la révision 2020 du droit de la société anonyme est entrée en vigueur. Les nouveaux art. 725-725c CO contiennent des dispositions sur le droit de l’assainissement en droit des sociétés anonymes (assainissement extrajudiciaire). Il s’agit en partie de nouveautés, en partie d’éléments déjà…

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