Behindertengleichstellungsgesetz
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss der öffentliche Verkehr (öV) ab Ende 2023 barrierefrei und damit für Menschen mit Behinderung autonom nutzbar sein. Auch Personen mit altersbedingter Beeinträchtigung profitieren davon. Für die Umsetzung sind die Transportunternehmen und die Infrastrukturbetreiber verantwortlich. Bei den Bushaltestellen sind dies die Kantone und Gemeinden. Viele Anlagen und Fahrzeuge sind in den letzten Jahren entsprechend angepasst worden. Einem Bericht des Bundesrates zufolge besteht der grösste Handlungsbedarf weiterhin bei den Bushaltestellen sowie den Bahnhöfen.