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From the magazine SJZ-RSJ 9/2023 | p. 470-470 The following page is 470

Flexible Besteuerung der Leibrenten ab 2025

Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird den Anlagebedingungen flexibel angepasst. Anstatt wie bisher bei Leibrenten einen Anteil von 40% als pauschalen Ertragsanteil zu besteuern, wird künftig der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung bei Leibrentenversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Abhängigkeit des Höchstzinssatzes der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA berechnet. Allfällige Überschussleistungen werden zu 70% steuerbar sein. Leistungen aus Leibrentenversicherungen melden die Versicherungen neu jährlich via Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV den kantonalen Steuerbehörden, was die Kontrollmöglichkeiten der Kantone verbessert. Das Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.