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From the magazine SJZ-RSJ 8/2023 | p. 418-418 The following page is 418

Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse

Das Parlament hat im März 2022 das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet. Es beinhaltet Anpassungen in mehreren Gesetzen, u.a. im Obligationenrecht (OR), im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG), im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Die Referendumsfrist zu allen neuen Gesetzesbestimmungen ist unbenutzt abgelaufen. Künftig sollen Schuldnerinnen und Schuldner nicht mehr die Möglichkeit haben, sich durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen wie Lohnzahlungen zu entledigen und so andere Personen zu schädigen. Öffentlich-rechtliche Forderungen sollen künftig nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden und Konkursverfahren sollen nicht mehr dafür genutzt werden können, andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren. Die Gesetzesänderungen bringen Anpassungen in verschiedenen Verordnungen mit sich, konkret in der Handelsregisterverordnung (HRegV) und der Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV). Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. Mai 2023, sodass die Gesetzesänderungen und Anpassungen der Verordnungen voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft treten können.