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From the magazine SJZ-RSJ 7/2023 | p. 366-366 The following page is 366

Revidierte Gewässerschutzverordnung am 1. Februar 2023 in Kraft getreten

Die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) bezweckt einen besseren Schutz von Trinkwasser und Oberflächengewässern vor Pestiziden. Die sichere Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der Erhalt der Artenvielfalt sollen so gestärkt werden. Die am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Revision der GSchV enthält jene drei Kriterien dafür, wann die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. Zudem sieht die GSchV nun vor, dass die Kantone Plätze, auf denen Spritzgeräte von Pflanzenschutzmitteln befüllt oder gereinigt werden, bis spätestens am 31. Dezember 2026 ein erstes Mal und anschliessend mindestens einmal alle vier Jahre kontrollieren müssen. Grund dafür ist, dass von solchen Plätzen hochkonzentrierte Pflanzenschutzmittel weggespült werden und die Gewässer verunreinigen können. Allfällige Mängel müssen umgehend behoben werden.