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From the magazine SJZ-RSJ 4/2023 | p. 182-182 The following page is 182

Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung eröffnet

Aktuell leben mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel in der Schweiz. Die wachsenden Wolfsbestände bereiten in Berggebieten Probleme. Darum soll eine Teilrevision der Jagdverordnung (JSV) deren Abschuss weiter erleichtern. Verschiedene Verbände (konkret 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen) konnten diesbezüglich ihre Anliegen einbringen und Lösungsvorschläge unterbreiten, um die Situation zu verbessern, bis das revidierte Jagdgesetz (JSG) in Kraft tritt. Die Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung lief bis 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten. Explizit soll etwa der Abschuss von Einzelwölfen auch innerhalb von Rudelterritorien sowie der sofortige Abschuss eines Wolfs bei erheblicher Gefährdung von Menschen möglich sein. Ebenso ist die Möglichkeit der Regulierung von Rudeln ohne Reproduktion sowie die Anrechnung von verletzten Rindern oder Pferden an den Schaden vorgesehen.