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From the magazine SJZ-RSJ 2/2023 | p. 66-66 The following page is 66

Zweistoffanlagen: Anpassung zweier Verordnungen

Der Bundesrat hat in der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Diese werden in der Industrie sowohl für die Bereitstellung von Gebäudewärme wie auch für Prozessenergie betrieben, i.d.R. mit Gas als Brennstoff. Mit der Umschaltung auf Heizöl kann schnell eine nennenswerte Menge an Gas eingespart werden. Dies stellt einen relevanten Beitrag an das freiwillige Gas-Sparziel von 15% dar, welches die Schweiz analog zur EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt. Das Verbrennen von Erdöl setzt im Vergleich zu Erdgas mehr Stickoxide und CO2 frei. Für die Umstellung von Zweistoffanlagen braucht es daher gezielte Ausnahmen von den geltenden Umweltschutzvorschriften.