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From the magazine SJZ-RSJ 6/2022 | p. 280-290 The following page is 280

Die Akontovereinbarung – zugleich ein Beitrag zur Tilgung durch Saldierung

Mit der Akontovereinbarung einigen sich die Parteien auf einen besonderen Tilgungsmodus für eine Basisforderung durch Leistung von Akontozahlungen und abschliessende Saldierung. Die Akontozahlungen der Schuldnerin stehen dabei unter dem doppelten Vorbehalt der gehörigen Abrechnung durch den Gläubiger sowie des allfälligen Ausgleichs. Die Saldierung ist weder Verrechnung noch Neuerung, sondern ein Erlöschensvorgang eigener Art. Die Beweislast für die Unrichtigkeit von Abrechnung und Forderung kehrt sich daraufhin um. Indes haben nach hier vertretener Auffassung sowohl der ordentliche Ausgleich unmittelbar nach der Saldierung als auch der ausserordentliche Ausgleich später entdeckter Fehler auf vertraglicher Basis zu erfolgen.

Par la convention d’acomptes, les parties se sont mises d’accord sur un mode d’extinction de la dette particulier prévoyant que la créance de base est éteinte par paiement d’acomptes et qu’un décompte final est établi. Les paiements d’acomptes versés par la…

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