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From the magazine SJZ-RSJ 22/2021 | p. 1053-1053 The following page is 1053

Massnahmen zur Förderung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers

Zur Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll flächendeckend das elektronische Patientendossier (EPD) eingeführt werden. Das EPD ist jedoch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, die beispielsweise in der unzureichenden, nachhaltigen Finanzierung, der dezentralen Umsetzung oder im komplexen Zertifizierungsverfahren bestehen. Zudem enthält das EPDG als Rahmengesetz nur wenige Regelungen der Zuständigkeiten.

Zur Förderung und Verbreitung des EPD sollen nun nebst der verbindlich vorgeschriebenen Nutzung im stationären Bereich auch die im ambulanten Bereich tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, sich am EPD zu beteiligen. Für eine verbreitete Nutzung und Akzeptanz des EPD entscheidend ist, dass die Gesundheitsfachpersonen und die Bevölkerung ausreichend informiert und befähigt werden, das EPD anzuwenden. Zur Steigerung der Attraktivität des EPD soll die Benutzerfreundlichkeit und die Funktionalität des EPD optimiert werden, beispielsweise mittels einer zentralen Ablage für Daten.

Bis Ende Februar 2022 wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.