Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll gestärkt werden
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (BA) soll mit einer Gesetzesrevision ausgebaut werden. Dies empfehlen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte. So soll die Behörde etwa mehr Geld und ein umfassendes Akteneinsichtsrecht erhalten. Die Kommissionen von National- und Ständerat haben einen Inspektionsbericht und ein Expertengutachten zum Verhältnis zwischen der BA und ihrer unabhängigen Aufsichtsbehörde veröffentlicht.
Die Kommissionen schlagen vor, grundsätzlich an einer von der Regierung unabhängigen Aufsichtsbehörde festzuhalten. Das Disziplinarrecht wollen die Kommissionen beibehalten, bestehende Lücken sollen jedoch geschlossen werden. Im Disziplinarverfahren gegen den früheren Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich, dass Lauber viele Kompetenzen hatte. Entsprechend wurde danach diskutiert, ob die Organisation der BA angepasst werden soll. Die GPK schlagen nun vor, die Einführung einer kollektiven Leitung der BA weiterzuverfolgen.