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From the magazine SJZ-RSJ 9/2021 | p. 429-429 The following page is 429

Sicherung des Schengen-Raums: Die Einreise- und Ausreisesystemnutzung der Schweiz

Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen betreffend die Nutzung des Einreise- und Ausreisesystems (EES) läuft noch bis zum 29. Mai 2021. Mit dem EES als elektronischem Erfassungssystem von Drittstaatsbürgern sollen dieselben bei deren Einreise in den Schengen-Raum erfasst werden. Einerseits diene dies gemäss dem Bundesrat zur Sicherung des Schengen-Raums und verspreche andererseits eine effizientere, übersichtlichere Grenzkontrolle. Angesichts der steigenden Zahlen von Reisenden an den Schengen-Aussengrenzen würde die automatisierte Ein- und Ausreiseerfassung zum einen Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen aufzeigen und auch Einreiseverweigerungen offenbaren. Die Umsetzung der EES-Bestimmungen ist im schweizerischen nationalen Recht grössenteils direkt anwendbar. Eine Anpassung und Konkretisierung nationaler Erlasse betrifft insbesondere das Ausländer- und Inte­grationsgesetz. Da es sich beim EES um eine EU-Rechtsgrundlage handelt, wird eine neue EESV auf Verordnungsebene einzuführen sein, sodass Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte national geregelt werden.