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From the magazine SJZ-RSJ 7/2021 | p. 325-325 The following page is 325

Wohnsitzkanton der Erben ab 2022 zuständig für Verrechnungssteuer

Derzeit ist der letzte Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erbinnen und Erben zuständig. Künftig sollen die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat am 3. Februar 2021 beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Damit kann die Erfassung mit der Einkommens- und Vermögenssteuer und die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei interkantonalen Sachverhalten besser sichergestellt werden. In der Vernehmlassung begrüssten 21 der teilnehmenden Kantone diese Änderung ganz oder teilweise, drei Kantone waren dagegen.