Vergütung von innovativen Krebstherapien und Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker: Verlängerung der Tarifverträge bis Ende 2021
Die innovative Krebsbehandlung, die als autologe CAR-T-Telltherapie zu bezeichnen ist, wird nicht als medikamentöse Behandlung eingestuft. Vielmehr handelt es sich um eine medizinische Leistung. Der Bundesrat verlängerte am 18. Dezember 2020 den Tarifvertrag über innovative Krebsbehandlungen bis zum 31. Dezember 2021, sodass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu einem reduzierten und vertraulichen Preis die autologe CAR-T-Zelltherapie vergütet. Zudem wurde gleichentags die Weiterführung der aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2021 vom Bundesrat genehmigt. Ziel dieser Genehmigung ist die Verhinderung von tarif- und vertragslosen pharmazeutischen Leistungen.