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From the magazine SJZ-RSJ 5/2021 | p. 214-214 The following page is 214

Vergütung von innovativen Krebstherapien und Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker: Verlängerung der Tarifverträge bis Ende 2021

Die innovative Krebsbehandlung, die als autologe CAR-T-Tellthe­rapie zu bezeichnen ist, wird nicht als medikamentöse Behandlung eingestuft. Vielmehr handelt es sich um eine medizinische Leistung. Der Bundesrat verlängerte am 18. Dezember 2020 den Tarifvertrag über innovative Krebsbehandlungen bis zum 31. Dezember 2021, sodass die obligatorische Krankenpflegeversi­cherung (OKP) zu einem reduzierten und vertraulichen Preis die autologe CAR-T-Zelltherapie vergütet. Zudem wurde gleichentags die Weiterführung der aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2021 vom Bundesrat genehmigt. Ziel dieser Genehmigung ist die Verhinderung von tarif- und vertragslosen pharmazeutischen Leistungen.