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From the magazine SJZ-RSJ 24/2020 | p. 779-785 The following page is 779

Parallele Auslegung und Anwendung des Schweizer und des EU-Kartellrechts

Das Beispiel des Behinderungsmissbrauchs durch marktbeherrschende ­Unternehmen

Wenn man Struktur und Inhalt des Art. 7 KG (Missbrauchskon­trolle von marktbeherrschenden Unternehmen) mit seinem Gegenstück im EU-Recht, Art. 102 AEUV, vergleicht, sind die Parallelen unübersehbar. Das BGer folgert daraus, dass die Praxis der EU-Institutionen sowie die Literatur bei Auslegung und Anwendung von Art. 7 KG berücksichtigt werden können. Betrachtet man jedoch die schweizerische Praxis, fragt man sich, ob die WEKO, das BVGer und das BGer das Erfordernis einer Parallelität gleich ansehen, denn im Ergebnis sind bei der schweizerischen Praxis zu Art. 7 KG grössere Abweichungen von jener der EU zu Art. 102 AEUV erkennbar. Dies soll am Beispiel des Behinderungsmissbrauchs und damit verbunden der missbräuchlichen Geschäftsverweigerung illustriert werden mit dem Fazit: Wenn die Vorgaben des BGer ernst genommen werden, kann Art. 7 KG unter Berücksichtigung der aktuellen EU-Praxis nicht so interpretiert werden, dass ohne Weiteres von einer nachteiligen Auswirkung auf den…

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