Zum Rechtsmittelgegenstand im Schweizerischen Zivilprozessrecht
Der Rechtsmittelgegenstand ist – wie die vorliegend zu besprechende Luzerner Habilitationsschrift von 2017 einleitend aufzeigt – im schweizerischen Zivilprozessrecht eine bisher weitgehend unerforschte Materie («Stiefkind der Streitgegenstandslehre»). Kaum ein Bearbeiter wäre für diese Übung auf der grünen Wiese besser geeignet gewesen als PD Dr. Christoph Hurni, der rund zehnjährige praktische Erfahrung im Rechtsmittelrecht als Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht und als Richter am Obergericht des Kantons Bern mit wissenschaftlichem Flair verbindet.
Die grundsätzliche Erkenntnis, dass «jede Instanz einen eigenen Streitgegenstand behandelt» (Rz. 605) und dass zwischen dem Rechtsmittelgegenstand und dem Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens «eine logische Differenz [besteht], da sie auf je eigenständigen…