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From the magazine SJZ-RSJ 7/2018 | p. 173-173 The following page is 173

Urteil 5A_427/2017 vom

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee / Lausanne)

Art. 401 Abs. 1 ZGB. Dass eine als Beistand vorgeschlagene Person bereits weit über 80 Jahre alt ist, ist kein Grund, sie als ungeeignet anzusehen. Hingegen ist die gesamte Familienkonstellation zu…

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