Aller au contenu principal

From the magazine SJZ-RSJ 23/2017 | p. 583-584 The following page is 583

Urteil 6B_1399/2016 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Mauensee/Lausanne)

Strafrecht

Wer auf einer richtungsgetrennten Autostrasse nach rechts auf einen Rastplatz abfährt, um auf diesem Weg ein vor ihm fahrendes Auto zu überholen, führt mangels Gefährdung des Gegenverkehrs…

[…]