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From the magazine SJZ-RSJ 18/2016 | p. 429-431 The following page is 429

Aufsichtsrechtliche Grenzen der Organisationsfreiheit von Anwälten

Während dem Zeitgeist holde Auguren das Ende des Anwaltsberufs und den Untergang des Rechtsstaats prophezeien1, beschäftigen sich Anwaltsrechtler und Aufsichtskommissionen, die sich der zweihundertjährigen Tradition des Rechtsstaats verpflichtet fühlen, nach wie vor mit Fragen der Berufszulassung, u.a. mit den institutionellen Voraussetzungen zur Eintragung der Berufsangehörigen in das Anwaltsregister. Unter Berufung auf das Erfordernis der Unabhängigkeit und des Publikumsschutzes stecken die Aufsichtskommissionen regulatorische Grenzen zur Wirtschafts- und Organisationsfreiheit, was nachfolgend für aktuelle Fallkonstellationen aufgezeigt werden soll. In einem kürzlich ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht klar, dass der Eintrag in das Anwaltsregister gemäss Art. 8 BGFA bzw. dessen Verweigerung eine administrative (und nicht eine disziplinarische2) Massnahme darstellt3, deren Zweck der Schutz des Publikums bildet4.

I. Der Anwalt als Mitglied einer Anwaltsgesellschaft

A. Zuläs…

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