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From the magazine SJZ-RSJ 8/2016 | p. 211-211 The following page is 211

Urteil 5A_922/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Die Beschwerde gegen eine Verbeiständigung bedarf zwar einer Begründung, doch dürfen an diese in formeller Hinsicht keine hohen Anforderungen gestellt werden. Erkennbar sein muss…

[…]