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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2015 | p. 425-426 The following page is 425

Urteil 1B_203/2015 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Staats- und Verwaltungsrecht

Auch wenn eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes nicht zu einer Haftentlassung führt, ist sie im Dispositiv des Urteils festzustellen. Auch ist ihr bei der Auferlegung…

[…]