Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen
Bei der Vermietung von Geschäftsräumen ist es weit verbreitet, dass die Mietsache dem Mieter in einem nicht vollständig ausgebauten Zustand, meist bezeichnet als «Rohbau», übergeben wird und dass der Mieter in der Folge den weiteren Ausbau, der erst den vertraglich vorgesehenen Gebrauch ermöglicht, auf eigene Kosten vornehmen lässt. Trotz der Bedeutung der «Rohbaumiete» enthält das Gesetz keine Bestimmungen, welche die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer solchen Vertragsgestaltung und weitere sich damit im Zusammenhang stellende Fragen regelt.
Moritz Vischer definiert in seiner Arbeit zunächst den Begriff der Rohbaumiete. Er zeigt auf, in welcher Weise modernen Formen der Geschäftsmietverträge, wie «Dach- und Fach»-Mietverträgen oder den sogenannten «Double-Net»- und «Triple-Net»-Mietverträgen, Elemente…