Direkt zum Inhalt

Strafvollzugsrecht

Aargau, Obergericht, 1. Strafkammer (SST.2017.92) 17. Oktober 2017; bestätigt in BGer 6B_1379/2017 vom 25.4.2018 (zur Publikation vorgesehen)

Art. 66a StGB. Aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen zur Landesverweisung ergibt sich, dass die Landesverweisung auch bei einer im Versuchsstadium gebliebenen Anlasstat obligatorisch anzuordnen ist. Dass es beim Versuch blieb, kann allenfalls im Rahmen der Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB berücksichtigt werden.
Literatur

Die Fachkommission zur Beurteilung gefährlicher Straftäter nach Art. 62d Abs. 2 StGB

Selten hat ein einzelnes Delikt den Strafvollzug in der Schweiz derart beeinflusst wie das Tötungsdelikt an einer jungen Frau im Herbst 1993 im zürcherischen Zollikerberg. Die Tat wurde durch einen verwahrten Gewalt- und Sexualtäter begangen, der sich im Hafturlaub befand. Auf einen Schlag stand der Umgang mit gemeingefährlichen Tätern im Zentrum der öffentlichen bzw. veröffentlichten Meinung…