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Strafrecht

Bundesgericht, Urteil 6B_471/2022 vom 24. August 2022

Art. 88 Abs. 1 lit. a StPO. Bevor eine Behörde ein Urteil im Amtsblatt publiziert, muss sie alle zumutbaren Nachforschungen zum Aufenthaltsort des Adressaten anstellen. Ist der Betreffende in einem Bundesasylzentrum gemeldet, dort aber nicht mehr aufzufinden, darf sich die Behörde nicht mit einer blossen telefonischen Nachfrage begnügen und danach umgehend das Urteil veröffentlichen.
Dr. iur. Katharina Fontana
SJZ-RSJ 24/2022 | S. 1215

Bern, Obergericht, 1. Strafkammer (SK 19 146) 9. September 2019

Art. 65 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 410 ff. StPO. Ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten mit abweichender Diagnose, die sich aus Tatsachen herleitet, die bereits Eingang ins ursprüngliche Gutachten und in die gerichtliche Beurteilung fanden oder erst nach der Fällung des Urteils zutage traten, stellt keinen Revisionsgrund dar, soweit keine klaren Fehler des früheren Gutachtens aufgezeigt werden.
Literatur

ZPO StPO VwVG plus Verweise

Diese ausgezeichnete Textausgabe umfasst das ganze Verfahrensrecht der Schweiz. Miteingeschlossen ist das SchKG mit Nebenerlassen. Dazu kommen das BGG und die BZP. Angereichert wird die Ausgabe durch die prozessualen Bestimmungen der EMRK und der BV sowie weiterer verfahrensrechtlich relevanter Erlasse (ganz oder auszugweise).
Karl Spühler
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 59

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Basierend auf dem CLOUD Act können die USA Executive Agreements mit Drittstaaten über die Herausgabe von Informationen für Strafverfahren eingehen. Ein erstes solches Executive Agreement haben die USA mit dem UK abgeschlossen. Dieser Beitrag erörtert die Vor- und Nachteile eines Executive Agreement und analysiert, ob ein solches auch für die Schweiz sinnvoll wäre.
Tanja Lutz MLaw, LL.M., Luisa Egli MLaw
SJZ-RSJ 3/2021 | S. 119