Bundesgericht, Urteil 6B_453/2020 vom
Art. 368 Abs. 3 StPO. Das Beibringen eines ärztlichen Attests allein beweist nicht zwingend, dass der Säumige der Hauptverhandlung nicht unentschuldigt ferngeblieben ist.
Art. 368 al. 3 CPP. Le fait…
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Art. 368 Abs. 3 StPO. Das Beibringen eines ärztlichen Attests allein beweist nicht zwingend, dass der Säumige der Hauptverhandlung nicht unentschuldigt ferngeblieben ist.
Art. 368 al. 3 CPP. Le fait…
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