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Immaterialgüterrecht

Literatur

Immaterialgüterrecht in kommentierten Leitentscheiden

Das vorliegende Werk analysiert 58 Leitentscheide aus dem Marken-, Design-, Urheber- und Patentrecht. Die Analyse ist jeweils aufgeteilt in Kernaussage, Entwicklung der Rechtsprechung, Lehrmeinungen sowie eine kritische Würdigung. Dieser nicht rein dogmatische, sondern vielmehr nach immaterialgüterrechtlichen Kernaussagen geprägte Aufbau verbunden mit Querverweisen erlaubt es der Leserin und dem…

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können.

Bundesgericht, Urteil 4A_539/2020 vom 16. März 2021

Der Beschwerdeführerin fehlt es an einem Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung ihrer Widerklage, wenn sie auf das Streitpatent in der ursprünglichen Fassung, auf der die Widerklage nach wie vor basiert, vor Einreichung der Beschwerde nach Art. 24 Abs. 1 lit. b und c PatG teilweise verzichtete (vgl. BGE 146 III 416).

Bundesgericht, Urteil 4A_317/2020 vom 15. Dezember 2020

Art. 69 Abs. 1 EPÜ 2000. Das Bundespatentgericht folgte dem Argument der Klägerin nicht, wonach im Prüfungsverfahren des Streitpatents verschiedene unzulässige Änderungen vorgenommen worden seien, verneinte jedoch die Neuheit der Erfindung. Mit der Begründung, der vom Streitpatent beanspruchte Gegenstand sei aufgrund der drei von der Klägerin eingereichten Dokumente offensichtlich nicht neu,…
Dr. iur. Ronny D. Banchik LL.M.
SJZ-RSJ 19/2021 | S. 930

Bundespatentgericht, Teilurteil O2019_012 vom 30. August 2021

Art. 52 ZPO. Eine nach Aktenschluss durch die Klägerin vorgenommene «Korrektur» der inter partes bzw. verbal eingeschränkten Patentansprüche ist zulässig, wenn sich aus der Begründung der verbalen Einschränkung nach Treu und Glauben ergibt, dass die Klägerin die eingeschränkten Patentansprüche schon zum Zeitpunkt der Einschränkung im Sinne der Korrektur verstand. Die Beurteilung der…