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Immaterialgüterrecht

Bundesgericht, Urteil 4A_273/2023 vom 25. September 2023

Art. 66 lit. a PatG; Art. 69 EPÜ 2000. Beansprucht ein Patent im Anspruchswortlaut eine exakt messbare Bandbreite von Werten, welche einen in der Patentschrift offenbarten Präferenzwert umfasst, so liegt keine Patentverletzung vor, wenn sich die angegriffene Ausführungsform ausserhalb dieser Bandbreite bewegt. In diesem Fall ist die dritte Äquivalenzfrage (Gleichwertigkeit) zu verneinen.

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Das Aufkommen verschiedenster Computerprogramme, welche auf Künstlicher Intelligenz basieren (KI-Systeme), hat innert kürzester Zeit international für Rechtsunsicherheit rund um die Verwendung und Entwicklung von KI-Systemen gesorgt. Der erste Teil dieses Beitrags befasst sich mit Rechtsfragen verbunden mit der Ausbildung von KI-Systemen und zeigt auf, inwiefern dadurch Rechte von Dritten berührt…
lic. Iur. Matthias Städeli LL.M., Lisa Mary MLaw
SJZ-RSJ 5/2024 | S. 244

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Das Handelsgericht Zürich entschied, dass journalistische Beiträge urheberrechtlich geschützt sind, wenn ihnen Selektions- und Anordnungsentscheidungen zugrunde liegen und sie sich nicht in der Wiedergabe von Tagesaktualitäten erschöpfen.1 Ebenfalls zu den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen, allerdings im Bereich der angewandten Kunst, hat sich das Bundesgericht geäussert. Die Anforderungen,…

Führt die Rechtsprechung zum Urheberrecht zu einer Aushöhlung des Designrechts?

Das Bundesgericht hat in jüngeren Entschei­den die Anforderungen an ein urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst thematisiert. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Rechtsprechung zum Anlass, zu disku­tieren, ob die Anmeldung von Designs vor diesem Hintergrund weiterhin Sinn ergibt und wie Gebrauchsgegenstände vor Nachahmung geschützt werden können.
lic. iur. Bernard Volken, Stephanie Stampfli MLaw
SJZ-RSJ 20/2023 | S. 1020

Bundespatentgericht, Beschluss O2020_014 vom 4. Januar 2022

Art. 156 ZPO; Art. 68 PatG. Das Bundespatentgericht verneinte das Vorliegen schützenswerter Interessen der Beklagten an den beantragten Geheimhaltungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Einreichung eines Affidavits, weil dieses keine Tatsachen enthielt, die nicht offenkundig oder allgemein zugänglich seien. Das Bundespatentgericht wies daher den prozessualen Antrag der Beklagten ab.
Dr. iur. Ronny D. Banchik LL.M.
SJZ-RSJ 10/2022 | S. 505

Bundesgericht, Urteil 4A_500/2021 vom 31. Januar 2022

Art. 128, Art. 26 Abs. 1 lit. c PatG; Art. 126 ZPO. Das Interesse der klagenden Patentinhaberin, das Verfahren zu sistieren, um die vom EPA (gegebenenfalls) aufrechterhaltene Version des Streitpatents als echtes Novum im Sinne von Art. 229 Abs. 1 lit. a ZPO in das laufende schweizerische Patentverletzungsverfahren einzubringen, ist nicht höher zu gewichten als das Beschleunigungsgebot und das…

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Die Änderung eines urheberrechtlich geschützten Werks setzt die Zustimmung der Rechteinhaber voraus. Dieser Grundsatz gilt es auch beim Weglassen, Ersetzen, Hinzufügen oder Übersetzen von Passagen aus Liedtexten zu beachten.1 Anderes gilt nur, wenn eine urheberrechtliche Schranke anwendbar ist. Im zu entscheidenden Fall lag nach dem Dafürhalten des Bezirksgerichts Zürich eine Parodie vor, da…