Bundesgericht, Urteil 1B_493/2021 vom
Art. 26 BV. Es ist unverhältnismässig, ein von einem Häftling verstecktes Mobiltelefon zu vernichten, wenn dieses auch zu den Effekten gelegt und damit dem Zugriff des Besitzers entzogen werden kann.
From the magazine SJZ-RSJ 8/2022 | S. 408-409 The following page is 408
Art. 26 BV. Es ist unverhältnismässig, ein von einem Häftling verstecktes Mobiltelefon zu vernichten, wenn dieses auch zu den Effekten gelegt und damit dem Zugriff des Besitzers entzogen werden kann.
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