Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral
Berichtszeitraum Dezember 2017 bis November 2018
I. Gesetzgebung/Allgemeines
A. Einleitung
(1) Endlich (erstmals wurde in SJZ 2011 105 berichtet) liegt eine bundesrätliche Botschaft zur Erbrechtsrevision im Anschluss an die Motion Gutzwiller vor (BBl 2018 5813 ff.): In einer ersten «politischen» Phase (eine zweite «technische» ist unbestimmt angekündigt und könnte beim Scheitern der «politischen» sinnlos verzögert werden) soll in der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) nichts ändern; indes ist im Wesentlichen beabsichtigt und zweckmässig
- der Wegfall des Elternpflichtteils,
- die Reduktion der Nachkommenpflichtteile von ¾ auf ½,
- Qualifikation der übergesetzlichen güterrechtlichen Ehegattenbegünstigung als (letzte) erbrechtlich anzurechnende Zuwendung unter Lebenden,1
- gleiche Pflichtteilsberechnungsmassen für gemeinsame und nichtgemeinsame Nachkommen,
- Festlegung der verfügbaren Quote nach Art. 473 ZGB auf ½ (entsprechend den neuen Pflichtteilen),
- Qualifikation von 3.-Säule-Guthaben als «normales», erbrechtlich anrechenbares Vermögen.