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Wirtschaftsrecht

Die Schweizerische Nationalbank und das Aktienrecht

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft, deren Organisation stark vom Aktienrecht abweicht. An ihrem Beispiel hinterfragt dieser Beitrag zunächst die Zeit- und Sachgemässheit dieser Rechtsform aus verwaltungsorganisatorischer Sicht. Anschliessend wird die Tragweite der Verweisnorm auf die aktienrechtlichen Vorschriften im Nationalbankgesetz (NBG)…
Dr. iur. Claudio Fäh LL.M.
SJZ-RSJ 1/2024 | S. 7

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Das Bank- und Kapitalmarktrecht wurde auch im letzten Berichtsjahr nicht ruhiger. Alle Entwicklungen überschattend war die Krise und der Fall der einstigen Credit Suisse (CS), die aus der vormaligen Kreditanstalt zur zweiten global systemrelevanten Bank (zu einer von 30 sog. G-SIFI) der Schweiz gewachsen war. Schon 2022 in eine Vertrauenskrise geschlittert, bedurfte die CS trotz vielfachen…

Conduite responsable des entreprises, droits fondamentaux et durabilité sociale

Eine wachsende Zahl von Rechtsordnungen erkennt die Verantwortung jedes Unternehmens für Schäden an, die durch seine Aktivitäten verursacht werden, einschliesslich derer, die in der Wertschöpfungskette im Ausland verwaltet werden. Dieser Grundsatz wird durch Regeln unterstützt, die den Opfern von Grundrechtsverletzungen durch ein Unternehmen des globalen Südens den Zugang zu Gerichten in dem Land…

Mantelgesellschaften und Mantelhandel nach neuem Recht oder «the road to hell is paved with good intentions»

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses vom 18. März 2022, genauer mit den darin enthaltenen Bestimmungen über die Mantelgesellschaften und über den Mantelhandel. Diese Bestimmungen werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

La mise en œuvre des droits et obligations découlant des conventions d’actionnaires

Aufgrund des Prinzips der Relativität der Verträge, insbesondere im Verhältnis zum Gesellschaftsrecht, besteht die Gefahr, dass Aktionärsbindungen von den Parteien umgangen werden. Ziel des vorliegenden Beitrages ist es, die den Aktionären zur Verfügung stehenden Mittel zu prüfen, um die Durchsetzbarkeit ihrer Aktionärsbindungen zu verbessern.