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From the magazine SJZ-RSJ 5/2019 | S. 143-149 The following page is 143

Entwicklungen im Erbrecht / Le point sur le droit successoral

Berichtszeitraum Dezember 2017 bis November 2018

I. Gesetzgebung/Allgemeines

A. Einleitung

(1) Endlich (erstmals wurde in SJZ 2011 105 berichtet) liegt eine bundesrätliche Botschaft zur Erbrechtsrevision im Anschluss an die Motion Gutzwiller vor (BBl 2018 5813 ff.): In einer ersten «politischen» Phase (eine zweite «technische» ist unbestimmt angekündigt und könnte beim Scheitern der «politischen» sinnlos verzögert werden) soll in der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) nichts ändern; indes ist im Wesentlichen beabsichtigt und zweckmässig

  • der Wegfall des Elternpflichtteils,
  • die Reduktion der Nachkommenpflichtteile von ¾ auf ½,
  • Qualifikation der übergesetzlichen güterrechtlichen Ehegattenbegünstigung als (letzte) erbrechtlich anzurechnende Zuwendung unter Lebenden,1
  • gleiche Pflichtteilsberechnungsmassen für gemeinsame und nichtgemeinsame Nachkommen,
  • Festlegung der verfügbaren Quote nach Art. 473 ZGB auf ½ (entsprechend den neuen Pflichtteilen),
  • Qualifikation von 3.-Säule-Guthaben als «normales», erbrechtlich anrechenbares Vermögen.
[…]