Entwicklungen in Zivilprozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit / Le point sur la procédure civile et l’arbitrage*
I. Zivilprozessrecht
A. Gesetzgebung1
Die Vorschriften über elektronische Eingaben bzw. elektronische Zustellung in Art. 130, 139 und 143 ZPO wurden durch das Bundesgesetz über die elektronische Signatur vom 18. März 2016 (ZertES)2 mit Wirkung ab 1. Januar 20173 geändert. Das Bundesgericht passte per 1. April 2017 sein Reglement über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen an das neue ZertES an.4
Im Rahmen des neuen Kindesunterhaltsrechts wurden sodann diverse Bestimmungen der speziellen familienrechtlichen Verfahren angepasst5, wobei insbesondere eine Kompetenzattraktion des mit der Unterhaltsklage befassten Gerichts für die übrigen Kinderbelange stattfand.6
Durch eine Änderung des Adoptionsrechts im ZGB wurde ferner mit Wirkung ab 1. Januar 2018 ein Art. 307a ZPO betreffend die eingetragene Partnerschaft eingefügt.7
B. Rechtsprechung
1. Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts
Für Streitigkeiten, für die nach Art. 243 Abs. 1 oder 2 ZPO das vereinfachte Verfahren…