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From the magazine SJZ-RSJ 22/2023 | p. 1093-1093 The following page is 1093

Engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland bei Wettbewerbsfragen

Am 1. September 2023 trat das Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland in Kraft. Es erlaubt der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Bisher war die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit Deutschland informeller Natur. Nun haben beide Länder einen Rahmen für eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts geschaffen. Es können nun parallele Verfahren koordiniert und gemeinsame Analysen vorgenommen werden, die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen wird erleichtert und der Austausch vertraulicher Informationen ist unter Einhaltung der Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personen­bezogenen Daten möglich.