Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz zusammen mit der revidierten Aufsichtsverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft
Der Bundesrat hat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet. Im vergangenen Jahr hat das Parlament bereits Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Nach Erwartung des Parlaments stärkt diese den Versichertenschutz, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit. Für kleinere Versicherungsunternehmen kommt es zu Aufsichtserleichterungen, wenn sie gewisse Mindestanforderungen einhalten.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Vermittlerrecht wurden überarbeitet und das Sanierungsrecht angepasst, mit einem Fokus auf den Kundenschutz. Das revidierte VAG wird zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft treten. In die revidierte AVO wird neu auch der Swiss Solvency Test (SST), der die Kapitalisierung eines Versicherungsunternehmens beurteilt, auf Verordnungsstufe verankert.