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From the magazine SJZ-RSJ 6/2023 | p. 309-309 The following page is 309

Vertikalvereinbarungsregeln überarbeitet

Die Wettbewerbskommission (WE­KO) hat die Vertikalbekanntmachung zu Vereinbarungen von Unternehmen verschiedener Marktstufen überarbeitet. Sie will damit der jüngsten Rechtsprechung und Fallpraxis in der Schweiz sowie den Entwicklungen in der EU Rechnung tragen. Unternehmen verschiedener Marktstufen treffen Vereinbarungen, um die Effizienz innerhalb einer Produktions- oder Vertriebskette zu erhöhnen. Gewisse davon (Preisbindungen, Abschottungen des schweizerischen Marktes) können jedoch unzulässig sein. Die WEKO veröffentlichte dazu die Vertikalbekanntmachung inkl. Erläuterungen, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Sie berücksichtigt die erneuerten EU-Regeln, die auch Erkenntnisse im Online-Handel stärker aufnehmen und grössere Flexibilität bei der Gestaltung von Vertriebssystemen erlauben. Zudem nimmt die Vertikalbekanntmachung auf die jüngste schweizerische Rechtsprechung und Fallpraxis Bezug, darunter den Leitentscheid des Bundesgerichts (Hors-Liste-Medikamente) zu Preisempfehlungen.