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From the magazine SJZ-RSJ 5/2023 | p. 237-237 The following page is 237

Rechtsfrieden als Ziel

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Gelegentlich frage ich mich, was eigentlicher Sinn meiner Arbeitstätigkeit als Richter ist. Ist es das Verfassen von Urteilen und den damit verbundenen Ausführungen zum behaupteten Sachverhalt, den passenden rechtlichen Ausführungen und die entsprechende Subsumption? Diese juristisch immer wieder fordernde und spannende Aufgabe gehört zweifellos auch dazu. Oberstes Ziel ist jedoch vielmehr, für die Rechtssuchenden den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Die meisten Menschen haben nicht gerne Streit. Bricht ein solcher aus, wünschen sie sich, diesen rasch und kostengünstig beilegen zu können. Deshalb ist für einen funktionierenden Rechtsstaat wichtig, dass die Rechtssuchenden bei einem Streit unkompliziert die Justiz anrufen können und diese sich zeitnah des Streits annimmt. Im Zivilrecht erfolgt dies meistens durch relativ rasche Ansetzung einer gerichtlichen Verhandlung, sei dies als Schlichtungsverhandlung vor dem Friedensrichter, als…

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