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From the magazine SJZ-RSJ 4/2023 | p. 181-181 The following page is 181

Erleichterte Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen

Seit August 2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien möglich. Es regelt die gegenseitige Anerkennung der italienischen Probefahrten-Bewilligungen und der zugehörigen Kontrollschilder sowie der schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise und der zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern»). Eine wesentliche Vereinfachung liegt darin, dass Fahrzeuge mit U-Nummern nun anstatt z.B. bei Test- oder Probefahrten Umwege in Kauf zu nehmen, den direkten Weg wählen können. Die Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises und des entsprechenden Händlerschildes zu privaten Zwecken, für die Pannenhilfe, die Fahrzeugmiete oder den Transport von Personen und Gütern ist weiterhin nicht gestattet.