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From the magazine SJZ-RSJ 3/2023 | p. 117-117 The following page is 117

Modernisierter Energiecharta­vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) genehmigt

Beim ECT handelt es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Inves­titionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen 53 Staaten. Er legt die Grundlagen des internationalen Energiehandels, des Energietransits und der Investitionen fest. Der 1998 in Kraft getretene Vertrag wird nun erstmalig revidiert. Mit der Modernisierung soll er auf die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens ausgerichtet und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden (EU-Erweiterung, Ausstieg Russlands aus ECT). Solche internationalen Regeln für den Handel und den Schutz von Energieinvestitionen sind im Interesse der Schweiz, da diese zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Energie (BFE) ermächtigt, den Vertrag an der Energiecharta-Konferenz vom 22. November 2022 unter Ratifikationsvorbehalt anzunehmen. Das Parlament ist für die Genehmigung des Vertrags zuständig. Der modernisierte ECT tritt in Kraft, wenn er von ¾ der Vertragsparteien ratifiziert worden ist.