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From the magazine SJZ-RSJ 3/2023 | p. 117-117 The following page is 117

Engere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland bei Wettbewerbsfragen

Bisher war die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit Deutschland informeller Natur. Nun erlaubt ein Abkommen der Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Beispielsweise können parallele Verfahren koordiniert und gemeinsame Analysen vorgenommen werden. Auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen sowie der Austausch vertraulicher Informationen wird erleichtert, wobei der Informationsaustausch strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten unterliegt. Insgesamt bietet das Abkommen einen Rahmen zum besseren Schutz des Wettbewerbs in beiden Ländern. Es muss nun von der Bundesversammlung genehmigt werden.