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From the magazine SJZ-RSJ 24/2022 | p. 1185-1185 The following page is 1185

Revision von Verordnungen im Energiebereich: Beginn der Vernehmlassung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat im September 2022 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten sollen. In der Energieeffizienzverordnung (EnEV) werden die Anpassungen der EU über die Energiekennzeichnung verschiedener elektrischer Geräte ins Schweizer Recht übernommen; ebenso die für Anfang 2023 geplanten Anpassungen der EU zu den Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten im Bereitschafts- und Aus-Zustand. Weitere Teilrevisionen betreffen die Energieförderungsverordnung (EnFV), die Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) und die Rohrleitungsverordnung (RLV), deren Geltungsbereich auf Wasserstoff ausgeweitet wird. Wasserstoff wird in der Energieversorgung der Schweiz eine zunehmend grössere Rolle spielen.