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From the magazine SJZ-RSJ 12/2022 | p. 624-624 The following page is 624

Revision der Strafprozessordnung: Uneinigkeit im Parlament bezüglich Teilnahmerechten für Beschuldigte*

Die Strafprozessordnung wird derzeit revidiert. National- und Ständerat haben Teile dieser Revision verabschiedet. Doch bei der Frage, ob Beschuldigte bei der Befragung ausgeschlossen werden können, um Absprachen zu verhindern, sind sie sich uneinig.

Le Code de procédure pénale est actuellement en cours de révision. Le Conseil national et le Conseil des États ont adopté certaines parties de cette révision. Toutefois, ils divergent sur la question de savoir si des prévenus peuvent être exclus de l’interrogatoire afin d’éviter tout risque de collusion. (P.P.)

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist 2011 in Kraft getreten. Seither haben sich diverse Probleme manifestiert, weshalb der Bundesrat bereits vor rund fünf Jahren eine Revision in die Vernehmlassung geschickt hat. Nach einer zweijährigen Debatte in beiden Parlamentskammern gibt es weiterhin Differenzen. Die wichtigste Differenz betrifft die Frage, ob die Staatsanwaltschaft die Rechte eines Beschuldigten…

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